Heute (15.04.) haben Bund und Länder folgende Änderungen beschlossen:
– In der Öffentlichkeit gilt weiterhin: 1,5 Meter Abstand halten und nur zu zweit treffen!
– Ab dem 20. April dürfen Einzelhandlesläden bis 800qm wieder öffnen.
– Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.
– Es gibt eine Empfehlung zum Tragen von Alltagsmasken beim Einkaufen.
Genauere Änderungen und Bestimmungen für Schleswig- Holstein gibt es am 16.04. Wir informieren dann hier auf unserer Homepage aktuell.